Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 23. Dezember 2025 (HmbGVBl. S. 851)
Auf Grund von § 1 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 14. März 1966 (HmbGVBl. S. 77), zuletzt geändert am 22. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 183, 190), wird verordnet:
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