logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender

Newsletter

Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
Umweltdigital.de!

Social Media

Twitter

UMWELTdigital

Angebot aus dem

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Maßnahmen gegen Klimawandel  
10.03.2020

Klimaneutralität bis 2050? EU-Kommission schlägt Entwurf für Klimagesetz vor

ESV-Redaktion Recht
Die EU-Kommission will dem Klimawandel mit einem „Europäischen Klimagesetz“ entgegenwirken. (Foto: julia_arda / stock.adobe.com)
Die EU-Kommission hat den Entwurf für ein „Europäisches Klimagesetz“ vorgelegt. Damit soll die EU bis 2050 klimaneutral werden. Dies hat die Kommission in einer aktuellen Pressemeldung mitgeteilt.

Konkret geht es um den Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens f�r die Verwirklichung der Klimaneutralit�t und zur �nderung der VO (EU) 2018/1999 (Europ�isches Klimagesetz). Die geplanten Regelungen sollen Teile des European Green Deals umsetzen. Diesen hatte die Kommission im Dezember 2019 vorgestellt.

Bisherige Reduzierung der Treibhausgase reicht nicht aus

Ihr Hauptziel, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralit�t zu erreichen, formuliert die Kommission in Artikel 2 ihres Vorschlags. �Nach dem bisherigen EU-Klimaziel f�r 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Dies w�rde aber nicht ausreichen, um bis 2050 Klimaneutralit�t zu erreichen. Deshalb will die Kommission nun zun�chst bis September dieses Jahres das 2030er-Ziel �berpr�fen. Gegebenenfalls wird sie Optionen vorschlagen, die die Senkung auf 50 bis 55 Prozent erh�hen sollen.

Regelm��ige Anpassung durch delegierte Rechtsakte �

F�r den Zeitraum ab 2030 soll das Klimagesetz dann regelm��ig angepasst werden, so die Kommission weiter. Umgesetzt werden solle dies im Schnelldurchlauf durch delegierte Rechtsakte. Dies ergibt sich aus Artikel 3 des Entwurfs. Nach dieser Norm w�rde die Kommission einen Zielpfad auf Unionsebene festlegen, auf dem das Ziel der Klimaneutralit�t bis 2050 verwirklicht werden soll.

Zwar w�rde hierdurch die unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen beschleunigt. Allerdings h�tten das EU-Parlament und die Mitgliedsl�nder kein echtes Mitspracherecht mehr. Sie k�nnten den Rechtssetzungsakten der Kommission lediglich innerhalb von zwei Monaten widersprechen.

Wettbewerbsf�higkeit der Wirtschaft soll erhalten bleiben

Bei der Festlegung des Zielpfads will die Kommission neben zahlreichen anderen Faktoren wie beste Technologie, Energieeffizienz, Energieerschwinglichkeit und Sicherheit der Energieversorgung auch die Kostenwirksamkeit, die wirtschaftliche Effizienz und die Wettbewerbsf�higkeit der Wirtschaft der Union ber�cksichtigen. Unternehmen in der EU sollen laut Kommission auf dem Weg zur weltweiten Marktf�hrerschaft unterst�tzt werden � und zwar bei sauberen Produkten und Technologien.

Die einzelnen nationalen Ma�nahmen stehen gem�ߠ Artikel 6 des VO-Entwurfs auf dem Pr�fstand.

Im �berblick: Der Inhalt des Vorschlags der EU-Kommission

Insgesamt besteht der Entwurf aus den folgenden 11 Artikeln:
  • Artikel 1 � Gegenstand und Anwendungsbereich
  • Artikel 2 � Ziel der Klimaneutralit�t
  • Artikel 3 � Zielpfad f�r die Verwirklichung der Klimaneutralit�t
  • Artikel 4 � Anpassung an den Klimawandel
  • Artikel 5 � Bewertung der Fortschritte und Ma�nahmen der Union
  • Artikel 6 � Bewertung der nationalen Ma�nahmen
  • Artikel 7 � Gemeinsame Bestimmungen f�r die Bewertung durch die Kommission
  • Artikel 8 � �ffentlichkeitsbeteiligung
  • Artikel 9 � Aus�bung der Befugnis�bertragung
  • Artikel 10 � �nderungen der Verordnung (EU) 2018/1999
  • Artikel 11 � Inkrafttreten
Den vollst�ndigen Verordnungsentwurf finden Sie hier:
�

Reaktionen

Der Kommissions-Vorschlag fand ein geteiltes Echo:
  • Es gen�ge nicht, die richtigen Ziele zu setzen. Vielmehr w�ren klar definierte Wege und kurzfristige Einstiegspunkte erforderlich, meint das Potsdam-Institut f�r Klimafolgenforschung. Dort h�lt man eine klug gemachte und umfassende CO2-Bepreisung f�r die effizienteste und sozial gerechte Ma�nahme f�r eine sichere Klimazukunft.
  • Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom ist es wichtig, von Anfang an digitale L�sungen mit zu ber�cksichtigen.
Weitere interessante Stellungnahmen finden Sie hier.

Quelle: PM der EU-Kommission vom 4.3.2020

Windenergieprojekte und Finanzielle B�rgerbeteiligung

Contra bei Gegenwind

Dass die finanzielle B�rgerbeteiligung an Windenergieprojekten ein Schl�ssel zur Akzeptanzsteigerung bei der lokalen Bev�lkerung sein kann, stellt Christian Maly dar. Um der komplexen Problematik umfassend gerecht zu werden, ber�cksichtigt er auch sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Aspekte in seinen rechtlichen Erl�uterungen. Er

  • zeigt, wie eine Verpflichtung von Vorhabentr�gern zur finanziellen B�rgerbeteiligung auf Bundesebene rechtlich einheitlich umgesetzt werden k�nnte
  • analysiert und bewertet bereits bestehende Akzeptanzmechanismen � wie etwa das Gesetz �ber die Beteiligung von B�rgerinnen und B�rgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch die in D�nemark eingef�hrten Regelungen
  • l�sst diese Ans�tze in einen Vorschlag f�r eine nationale L�sung einflie�en, die auch grundrechtsrelevante und unionsrechtliche Fragestellungen ber�cksichtigt

Das Buch erscheint als Band 3 der BSER Berliner Schriften zum Energierecht. Band 1: Meister, Systemdienstleistungen und Erneuerbare Energien. Band 2: de Witt/Durinke/Kause, H�chstspannungsleitungen.


(ESV/bp)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück