Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1725), zuletzt geändert durch Artikel 15 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I. S. 882, 935)
Änderung durch Artikel 15 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 934) tritt gem. Artikel 16 Abs. 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
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