Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 18. November 1997, GVBl. LSA S. 970, zuletzt geändert am 5. Dezember 2001, GVBl. LSA S. 536
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. EG Nr. L 135 S. 40), geändert durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 91/271/EWG (ABl. EG Nr. L67 S. 29)
Auf Grund von § 67 Nrn. 2 bis 5 und § 172 Abs. 1 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 31. August 1993 (GVBl. LSA S. 477), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 29. Mai 1997 (GVBl. LSA S. 540), in Verbindung mit Abschnitt 11 Nr. 8 Abs. 2 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21. November 1995 (MBl. LSA S. 2355), zuletzt geändert durch Abschnitt II Nr. 1 des Beschlusses über die Übertragung der Rechtsförmlichkeitsprüfung auf das Ministerium der Justiz vom 10. Dezember 1996 (MBl. LSA S. 2408), wird verordnet:
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