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Vorschrift LAGA-Merkblatt

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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Einführung des neu gefassten Merkblattes der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle"

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 25. September 2002, GABl. S. 700

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.94582

Die LAGA hat unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes das als Verwaltungsvorschrift vom 29. April 1996 (GABl. S.335) durch das Umweltministerium eingeführte LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" überarbeitet. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr führt dieses Merkblatt (Stand 20. Februar 2001, aktualisiert aufgrund der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001) im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium als Verwaltungsvorschrift für Baden-Württemberg ein. Das Merkblatt ist als Anlage abgedruckt. Die Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zur Einführung des neu gefassten Merkblattes der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" vom 29. April 1996, Az.: 46-8982.28/112 wird aufgehoben.

LAGA-Merkblatt

1 Einleitung

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

4 Entsorgungskonzepte

4.1

4.2 Entsorgungskonzeption

5 Vermeidung und Entsorgung

5.1 Abbruch und Sanierung von Bauwerken

5.2 Bau- und Gewerbeabfallverwertung, mechanisch-biologische Abfallbehandlung

5.3 Entsorgung von Geräten und Bauteilen

6 Behandlung

6.1 Verfahren zur Zerstörung von Asbestfasern

6.2 Verfahren zur Verfestigung

6.3 Oberflächenbehandlung und Verpackung

6.4 Thermische Behandlung von gereinigten Abfällen aus der Asbestsanierung

7 Sammlung und Beförderung

7.1 Abfallrechtliche Bestimmungen

7.2 Gefahrgutrechtliche Bestimmungen

8 Lagerung

9 Ablagerung

9.1 Allgemeine Grundsätze

9.2 Personal und technische Ausrüstung

9.3 Abfallannahme und Deponiebetrieb

10 Mitgeltende Regelungen und Hinweise (Stand: 12.02.2001) (Amtliche Anmerkung: Aktualisiert um Abfallablagerungsverordnung, Abfallverzeichnis-Verordnung und TRGS 519)

Anhang 1

Anhang 2

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