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Vorschrift Landes-UVP-Gesetz

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  • Vom 13. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 246), zuletzt geändert am 13. Novembe 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 425, 468)

  • Vom 13. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 246), zuletzt geändert am 13. Dezember 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 773)

  • Vom 13. Mai 2003, GVOBl. Schl.-H. S. 246, zuletzt geändert am 15. Dezember 2010, GVOBl. Schl.-H. S. 784

  • Weitere 3 Fassungen…

Rechtssprechung zu: LUVPG
  • BVerwG: Anforderungen an die Darstellung von Umweltauswirkungen nach UVP-Recht, Beschl. v. 10.10.2006

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Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 13. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 246), zuletzt geändert am 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.62098

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften für Umweltprüfungen

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Anwendungsbereich

Abschnitt II
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

§ 4 Feststellung der UVP-Pflicht

§ 5 UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben

§ 6 UVP-Pflicht im Einzelfall

§ 7 Änderungen und Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben

§ 8 UVP-pflichtige Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben

§ 9 Anforderungen und Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 10 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, Zuständigkeiten

Abschnitt III
Strategische Umweltprüfung (SUP)

§ 11 Feststellung der SUP-Pflicht

§ 12 Anforderungen und Verfahren der Strategischen Umweltprüfung

§ 13 Landschaftsplanungen

§ 14 Verwaltungsvorschriften

§ 15 Übergangsvorschrift

Anlage 1 (zu § 3)
Liste „UVP-pflichtige Vorhaben”

Anlage 2 (zu § 6 Satz 1 und2 sowie §§ 7 und 8 des LUVPG)
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls

Anlage 3 (zu § 3 Abs. 2 und § 1.1 Abs. 2 Satz 1)
Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme

Anlage 4 (zu § 11 Abs. 2 Satz 4)
Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung

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