Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert am 18. Juli 2019 (GBl. S. 313)
Der Landtag hat am 19. Juli 1995 das folgende Gesetz beschlossen:
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