Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 10. September 2013 (GVBl. LSA S. 440), zuletzt geändert am 18. November 2020 (GVBl. LSA S. 660)
Die Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. November 2020 (GVBl. LSA S. 660) treten gemäß § 2 dieser Vorschrift am 1. März 2021 in Kraft und sind daher textlich noch nicht umgesetzt.
Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung vom 26. Juni 2013 (GVBl. LSA S. 356, 438) wird nachstehend der Wortlaut der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der vom 1. September 2013 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
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