Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz
Vom 9. Juli 2010, GVBl. S. 149, geändert am 12. September 2012, GVBl. S. 310
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
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