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Vorschrift Landesmobilitätsgesetz

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Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 18. März 2025 (GBI. NR. 23)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1706481

TEIL 1
ALLGEMEINER TEIL

ABSCHNITT 1
Zweck, Gegenstand und Zielbild

§ 1 Zweck und Gegenstand des Gesetzes

§ 2 Allgemeine Ziele

§ 3 Besondere Ziele

ABSCHNITT 2
Begriffsbestimmungen

§ 4 Begriffsbestimmungen

TEIL 2
BESONDERER TEIL

ABSCHNITT 1
Radverkehr

§ 5 Koordination der Radverkehrsnetze

ABSCHNITT 2
Beschaffung sauberer Fahrzeuge

§ 6 Zwecksetzung und Geltungsbereich

§ 7 Prüfung der Pflichten nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz

§ 8 Verrechnung zwischen Auftraggebern

§ 9 Zuständige Behörde

§ 10 Vollstreckung und Vollstreckungshindernis

ABSCHNITT 3
Mobilitätsdaten, Datenübermittlung und digitale Parkraumkontrolle

§ 11 Mobilitätsdaten

§ 12 Datenübermittlung zur Ermittlung des Bedarfs an öffentlicher Ladeinfrastruktur

§ 13 Datenerhebung und -verarbeitung zum Zweck der digitalen Parkraumkontrolle

ABSCHNITT 4
Mobilitätspass

§ 14 Zweck und Berechtigung zur Abgabenerhebung

§ 15 Zweckbindung

§ 16 Abgabenpflichtige

§ 17 Abgabenhöhe

§ 18 Mobilitätsguthaben

§ 19 Mobilitätspass für Einwohnerinnen und Einwohner

§ 20 Mobilitätspass für Kraftfahrzeughalterinnen und Kraftfahrzeughalter

§ 21 Ausreichendes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs

TEIL 3
SCHLUSSVORSCHRIFT

§ 22 Inkrafttreten

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