Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 29. Juli 2025 ((GVOBl. Schl.-H. 2025/116)
Aufgrund des § 14 Absatz 6 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes vom 7. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 124), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/26), verordnet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur:
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