Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 870), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 790, 794)
Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes und anderer Gesetze vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 311) wird nachstehend der Wortlaut des Landeswaldgesetzes in der seit dem 11. Juni 2011 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt
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