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Vorschrift Landeswassergesetz

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  • Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2022 (GVBl. S. 118)

  • Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBl. S. 543)

  • Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287)

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Landeswassergesetz (LWG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 14. Juli 2015 (GVBl. S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2025 (GVBl. S. 305)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.864324

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Gewässereinteilung und -name

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Einteilung oberirdischer Gewässer, Gewässername

Abschnitt 2
Gewässereigentum

§ 4 Gewässereigentum

§ 5 Gewässergrenzen

§ 6 Überflutung

§ 7 Verlandung

§ 8 Uferabriss

§ 9 Wiederherstellung

§ 10 Gewässerbett, Inseln

§ 11 Gemeindegrenzen

§ 12 Duldungspflicht

Teil 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

§ 13 Grundsätze

§ 14 Erlaubnis und Bewilligung

§ 15 Benutzungen

§ 16 Gehobene Erlaubnis

§ 17 Erlöschen von Rechten und Befugnissen

§ 18 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

§ 19 Zuständigkeit für Erlaubnis und Bewilligung

§ 20 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung

§ 21 Ermitteln von Grundlagen, Auskunfts- und Beratungspflicht

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Unterabschnitt 1
Erlaubnisfreie Benutzung

§ 22 Gemeingebrauch

§ 23 Einschränkung des Gemeingebrauchs

§ 24 Benutzung zu Zwecken der Fischerei

§ 25 Eigentümer- und Anliegergebrauch

Unterabschnitt 2
Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer

§ 26 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Oberflächengewässer

Unterabschnitt 3
Wasserführung, Wasserkraft

§ 27 Regelung der Wasserführung

§ 28 Ausgleich der Wasserführung

§ 29 Prüfung der Wasserkraftnutzung

§ 30 Zuständigkeit für Anordnungen zum Wasserabfluss

Unterabschnitt 4
Anlagen im Gewässerbereich, Gewässerrandstreifen

§ 31 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

§ 32 Unterhaltung von Anlagen

§ 33 Gewässerrandstreifen

Unterabschnitt 5
Gewässerunterhaltung

§ 34 Gewässerunterhaltung

§ 35 Träger der Unterhaltungslast

§ 36 Beteiligung an den Kosten der Unterhaltung

§ 37 Übertragung der Unterhaltungslast

§ 38 Beseitigung von Hindernissen oder Beeinträchtigungen der Unterhaltung

§ 39 Ersatzvornahme

§ 40 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

§ 41 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung

Unterabschnitt 6
Schifffahrt

§ 42 Schiffbare Gewässer, Regelung der Schifffahrt

§ 43 Schifffahrtsanlagen und Fähren

Abschnitt 3
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 44 Beschränkung der erlaubnisfreien Benutzung

§ 45 Zuständigkeit für die Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 46 Erdaufschlüsse

Teil 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Unterabschnitt 1
Wasserversorgung

§ 47 Anforderungen an die Wasserversorgung

§ 48 Träger der Wasserversorgung

§ 49 Übertragung der Durchführung der Aufgabe der Wasserversorgung, Veräußerung oder Überlassung von Einrichtungen und Anlagen der Wasserversorgung

§ 50 Zulassung von Einrichtungen und Anlagen der Wasserversorgung sowie Wasserfernleitungen

§ 51 Bau und Betrieb von Einrichtungen und Anlagen

§ 52 Selbstüberwachung

§ 53 Wasserversorgungsplan

Unterabschnitt 2
Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 54 Wasserschutzgebiete

§ 55 Heilquellenschutz

§ 56 (aufgehoben)

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

§ 57 Allgemeine Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 58 Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 59 Besondere Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 60 Einleiten von Abwasser in Gewässer

§ 61 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

§ 62 Abwasseranlagen

§ 63 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitung und Abwasseranlagen

Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 64 Zuständigkeit für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei Rohrleitungsanlagen

§ 65 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

§ 66 Gewässerschutzbeauftragte bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften

§ 67 Zuständigkeit im Zusammenhang mit Gewässerschutzbeauftragten

Abschnitt 5
Gewässerausbau, Stauanlagen, Deich- und Dammbauten

Unterabschnitt 1
Gewässerausbau

§ 68 Ausbaupflicht

§ 69 Zuständigkeit im Zusammenhang mit dem Gewässerausbau

§ 70 Besondere Pflichten

§ 71 Vorteilsausgleich

§ 72 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen

Unterabschnitt 2
Stauanlagen, künstliche Wasserspeicher

§ 73 Bau und Betrieb von Stauanlagen

§ 74 Staumarke

§ 75 Künstliche Wasserspeicher

Unterabschnitt 3
Deiche, Hochwasserschutzmauern und Dämme

§ 76 Ausbau und Unterhaltung

§ 77 Nebenanlagen, mobile Hochwasserschutzeinrichtungen

§ 78 Eigentum

§ 79 Besondere Pflichten

Abschnitt 6
Hochwasserschutz

Unterabschnitt 1
Hochwasserrisikomanagement, Wassergefahr

§ 80 Zuständigkeiten für Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements, aktive Beteiligung der interessierten Stellen

§ 81 Wasserwehr, Deichverteidigung

§ 82 Melde- und Warndienst

Unterabschnitt 2
Überschwemmungsgebiete

§ 83 Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

§ 84 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

§ 85 Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan

§ 86 Einrichtung des Wasserbuchs

§ 87 Eintragung in das Wasserbuch

§ 88 Einsicht in das Wasserbuch

§ 89 Informationsbeschaffung und -Übermittlung

Abschnitt 8
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 90 Entschädigung bei Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 91 Zuständigkeit, Betretungsrecht

Teil 4
Behörden, Zuständigkeiten, Gewässeraufsicht

Abschnitt 1
Behörden, Zuständigkeiten

§ 92 Wasserbehörden

§ 93 Wasserwirtschaftliche Fachbehörden

§ 94 Sachliche Zuständigkeit

§ 95 Benehmen mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden

§ 96 Örtliche Zuständigkeit

§ 97 Ordnungsbehördliche und polizeiliche Befugnisse

Abschnitt 2
Gewässeraufsicht

§ 98 Aufgaben der Gewässeraufsicht, Zuständigkeiten

§ 99 Kosten der Gewässeraufsicht

§ 100 Bauüberwachung

§ 101 Gewässerschau

Teil 5
Verwaltungsverfahren, Enteignung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 102 Grundsätze

§ 103 Planvorlage, Fachkunde

§ 104 Schriftform, öffentliche Bekanntgabe

§ 105 Vorläufige Anordnung, Beweissicherung, Sicherheitsleistung

§ 106 Kosten

Abschnitt 2
Planfeststellungs-, Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren

§ 107 Verfahren bei der Planfeststellung

§ 108 Verfahren bei Bewilligung und gehobener Erlaubnis

§ 109 Sachverständige

§ 110 Wasserwirtschaftliche Ausschüsse

Abschnitt 3
Rechtsverordnungen

§ 111 Schutzgebiete und Gewässerrandstreifen

§ 112 Überschwemmungsgebiete

§ 113 Geltungsbereich

§ 114 Karten, Pläne und Verzeichnisse

Abschnitt 4
Enteignung, Entschädigung, Ausgleich

§ 115 Enteignung

§ 116 Entschädigungsverfahren

§ 117 Ausgleich

Teil 6
Bußgeldbestimmungen

§ 118 Ordnungswidrigkeiten

§ 119 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 120 Überleitung bestehender Genehmigungen

§ 121 Überleitung bestehender Festsetzungen und Anerkennungen

§ 122 Überleitung bestehender Zulassungen für Schifffahrtsanlagen und Fähren

§ 123 Weitergeltung von Rechtsverordnungen

§ 124 Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes

§ 125 Änderung des Landesabwasserabgabengesetzes

§ 126 Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes

§ 127 Änderung des Landesfischereigesetzes

§ 128 Änderung des Landesgesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

§ 129 Änderung des Landesstraßengesetzes

§ 130 Änderung des Kurortegesetzes

§ 131 Änderung der Anlagenverordnung

§ 132 Änderung der JGSF-Verordnung

§ 133 Änderung der Badegewässerverordnung

§ 134 Änderung der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft

§ 135 Änderung der Süßwasserqualitätsverordnung

§ 136 Änderung der Landesverordnung über die Beseitigung von kommunalem Abwasser

§ 137 Änderung der Landesverordnung über die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen

§ 138 Änderung der Landesverordnung über den Meldedienst bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen

§ 139 Änderung der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36a des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 140 Änderung der Landesverordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden nach dem Wasserverbandsgesetz

§ 141 Änderung der Landesverordnung über die Qualitätsanforderungen an Oberflächengewässer für die Trinkwassergewinnung

§ 142 Änderung der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Umweltschadensgesetz

§ 143 Änderung der Landeshafenverordnung

§ 144 Änderung der Landesfährenverordnung

§ 145 Inkrafttreten

Anlage (zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2)
Gewässer erster Ordnung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1

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