Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2023 (BGBl. I Nr. 209)
Änderungen durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung vom 3. August 2023 (BGBl. I Nr. 209) treten gem. Artikel 2 am 1. Februar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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