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KLIMASCHUTZdigital
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29.04.2021 | ||
BVerfG: Klimaschutzgesetz (KSG) zum Teil verfassungswidrig | |||
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Das BVerfG hat das deutsche Klimaschutzgesetz von Ende 2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Begründung: Der Rechtsrahmen legt nur bis 2030 konkret fest, wie und wo Treibhausgasemissionen reduziert werden sollen. Der Beschluss ist die erste Klimaentscheidung aus Karlsruhe. mehr … |
Im Wortlaut: § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch |
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist. |
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