Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 10. April 2017 (BGBl. S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 9a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3059)
Die Änderungen durch Artikel 9a Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026, 3059) treten gemäß Artikel 15 Absatz 6 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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