Sachgebiet: Bergrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 778), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1356)
Die Änderung durch Artikel 4 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 4 tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
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