Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 27. August 2021 (Nds. GVBl. S. 622), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2023 (Nds. GVBl. S. 280)
Aufgrund des § 37 c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), wird verordnet:
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