Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2017 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Nds. GVBl. S. 706)
Aufhebung des § 22 durch Artikel 21 des Gesetzes zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244) gem. Artikel 23 Abs. 2 Nr. 5 desselben Gesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2021 (Nds. GVBl. S. 133), zum 1. Januar 2023 und ist textlich noch nicht umgesetzt worden.
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