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Vorschrift Niedersächsisches Waldgesetz

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Weitere Fassungen

  • Vom 21. März 2002, Nds. GVBl. S. 112, zuletzt geändert am 13. Oktober 2011, Nds. GVBl. S. 353

  • Vom 21. März 2002, Nds. GVBl. S. 112, zuletzt geändert am 26.03.2009, Nds. GVBl. S. 112

  • Vom 21. März 2002, Nds. GVBl. S. 112, zuletzt geändert am 10. November 2005, Nds. GVBl. S. 334

  • Weitere 2 Fassungen…

Rechtssprechung zu: NWaldLG
  • LG Hannover: Reduzierte Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers, Urt. v. 02.05.2005

  • OVG Lüneburg: Unwirksame Bekanntmachung einer LandschaftsschutzgebietsVO, Urt. v. 15.09.2005

  • OVG Lüneburg: Biotopschutz nach § 28 a Abs. 1 NNatG, Beschl. v. 12.09.2006

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Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 21. März 2002, Nds. GVBl. S. 112, zuletzt geändert am 16. Dezember 2014, Nds. GVBl. S. 475

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.42176

Erster Teil
Gesetzeszweck, Begriffsbestimmungen, Zusammenwirken

§ 1 Gesetzeszweck

§ 2 Wald und übrige freie Landschaft

§ 3 Waldeigentumsarten

§ 4 Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende

§ 5 Berücksichtigung der Waldfunktionen, Zusammenarbeit der Behörden

Zweiter Teil
Forstliche Rahmenplanung

§ 6 Forstliche Rahmenpläne

§ 7 Verfahren der forstlichen Rahmenplanung

Dritter Teil
Walderhaltung, Erstaufforstung, Waldbewirtschaftung und -entwicklung

§ 8 Waldumwandlung

§ 9 Erstaufforstung

§ 10 Entschädigung

§ 11 Ordnungsgemäße Forstwirtschaft, eigendynamische Waldentwicklung

§ 12 Kahlschlagsbeschränkung, Wiederaufforstung und -bewaldung

§ 13 Waldschutz

§ 14 Behördliche Maßnahmen

§ 15 Sonderregelungen für die Bewirtschaftung von Landes-, Kommunal-, Stiftungs- und Genossenschaftswald

Vierter Teil
Betreuung von Kommunal- und Privatwald

§ 16 Kommunalwald, Genossenschaftswald

§ 17 Privatwald

Fünfter Teil
Maßnahmen gegen Waldbrände und Schädlinge

§ 18 Bestellung von Waldbrandbeauftragten

§ 19 Aufgaben und Befugnisse der Waldbrandbeauftragten

§ 20 Kreiswaldbrandbeauftragte

§ 21 Schutz vor Brand- und Schädlingsgefahren

§ 22 Beihilfe zur Brandschutzversicherung

Sechster Teil
Betreten der freien Landschaft

§ 23 Recht zum Betreten

§ 24 Begehen

§ 25 Fahren

§ 26 Reiten

§ 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

§ 28 Weiter gehende Gestattungen

§ 29 Rücksichtnahme

§ 30 Haftung

§ 31 Verbote und Sperren

§ 32 Geltung anderer Vorschriften

Siebenter Teil
Verhalten in der freien Landschaft

§ 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden

§ 34 Verbote zum Schutz vor Schäden

§ 35 Schutz vor Brandgefahren

§ 36 Feld- und Forstschutz

Achter Teil
Freizeitwege

§ 37 Bestimmung von Freizeitwegen

§ 38 Verfahren

§ 39 Wirkungen der Bestimmung

§ 40 Entschädigung

§ 41 Überörtliche Freizeitwege

Neunter Teil
Schlussbestimmungen

§ 42 Ordnungswidrigkeiten

§ 43 Behörden

§ 44 Übergangsregelungen

§ 45 Änderung des Realverbandsgesetzes

§ 46 Änderung des Gesetzes über Landwirtschaftskammern

§ 47 Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes

§ 48 Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes

§ 50 In-Kraft-Treten

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