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Vorschrift Niedersächsisches Waldgesetz

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Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 21. März 2002 (Nds. GVBl. S. 112) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBl. S. 315)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1651532

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Teil
Gesetzeszweck, Begriffsbestimmungen, Zusammenwirken

§ 1 Gesetzeszweck

§ 2 Wald und übrige freie Landschaft

§ 3 Waldeigentumsarten

§ 4 Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende

§ 5 Berücksichtigung der Waldfunktionen, Zusammenarbeit der Behörden

Zweiter Teil
Forstliche Rahmenplanung

§ 6 Forstliche Rahmenpläne

§ 7 Verfahren der forstlichen Rahmenplanung

Dritter Teil
Walderhaltung, Erstaufforstung, Waldbewirtschaftung und -entwicklung

§ 8 Waldumwandlung

§ 9 Erstaufforstung

§ 10 Entschädigung

§ 11 Ordnungsgemäße Forstwirtschaft, eigendynamische Waldentwicklung

§ 12 Kahlschlagsbeschränkung, Wiederaufforstung und -bewaldung

§ 13 Waldschutz

§ 14 Behördliche Maßnahmen

§ 15 Sonderregelungen für die Bewirtschaftung von Landes-, Kommunal-, Stiftungs- und Genossenschaftswald

Vierter Teil Betreuung und Förderung

§ 16 Fachkundige Bewirtschaftung des Kommunalwaldes nach § 15 und des Genossenschaftswaldes

§ 17 Betreuung des Privatwaldes und sonstigen Kommunalwaldes

§ 17a Waldbauliche Förderung

§ 17b Förderung der Betreuung

§ 17c Erteilung allgemeiner Auskünfte

Fünfter Teil Maßnahmen gegen Waldbrände und Schädlinge

§ 18 Bestellung von Waldbrandbeauftragten

§ 19 Aufgaben und Befugnisse der Waldbrandbeauftragten

§ 20 Kreiswaldbrandbeauftragte

§ 21 Schutz vor Brand- und Schädlingsgefahren

§ 22 Beihilfe zur Brandschutzversicherung

Sechster Teil Betreten der freien Landschaft

§ 23 Recht zum Betreten

§ 24 Begehen

§ 25 Fahren

§ 26 Reiten

§ 27 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

§ 28 Weiter gehende Gestattungen

§ 29 Rücksichtnahme

§ 30 Haftung

§ 31 Verbote und Sperren

§ 32 Geltung anderer Vorschriften

Siebenter Teil
Verhalten in der freien Landschaft

§ 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden

§ 34 Verbote zum Schutz vor Schäden

§ 35 Schutz vor Brandgefahren

§ 36 Feld- und Forstschutz

Achter Teil
Freizeitwege

§ 37 Bestimmung von Freizeitwegen

§ 38 Verfahren

§ 39 Wirkungen der Bestimmung

§ 40 Entschädigung

§ 41 Überörtliche Freizeitwege

Neunter Teil
Schlussbestimmungen

§ 42 Ordnungswidrigkeiten

§ 43 Behörden

§ 44 Übergangsregelungen

§ 45 Änderung des Realverbandsgesetzes

§ 46 Änderung des Gesetzes über Landwirtschaftskammern

§ 47 Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes

§ 48 Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes

§ 49 Änderung des Gesetzes über die Region Hannover

§ 50 In-Kraft-Treten

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