Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 17. April 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 31)
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächenanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 17. April 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 31); Inkrafttreten gem. Artikel 4 dieses Gesetzes am 19. April 2024.
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