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Werbung mit Umweltschutzbegriffen  
12.08.2022

OLG Schleswig zum Werbebegriff „klimaneutral“

ESV-Redaktion Recht
OLG Schleswig: Die Defintion des CO2-Fußabdrucks, die laut DIN-Normen Kompensationen zulässt, prägt auch den Begriff „klimaneutral“ (Foto: Jenny Sturm / stock.adobe.com)
Der Begriff „klimaneutral“ gewinnt in der Werbung zunehmende Bedeutung. Doch ist damit nur die tatsächliche Vermeidung von Emissionen – etwa bei der Herstellung von Produkten – gemeint oder dürfen Unternehmen den Begriff auch dann verwenden, wenn sie die Emissionen lediglich durch den Kauf von Emissionszertifikaten kompensieren? Zu diesen Fragen hat sich das OLG-Schleswig in einem vor Kurzem veröffentlichen Urteil geäußert.

Nach Auffassung der Zentrale zur Bek�mpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) ist der Begriff �klimaneutral� beim Erwerb von Zertifikaten und Ausgleichszahlungen irref�hrend. Dementsprechend wiesen die Wettbewerbsh�ter Ende 2021 unter anderem auf ein Urteil des LG Kiel vom 02.07.2021 hin, das in ihrem Sinne entschied. In der Sache ging es um M�llbeutel mit dem Aufdruck �klimaneutral�. Die Wettbewerbsh�ter sahen in der Entscheidung ein Zeichen der Entgegenwirkung von Wettbewerbsverzerrungen durch��Greenwashing�.


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OLG Schleswig: Begriff �klimaneutral" ist kein Hinweis auf ausschlie�lich klimaneutral produzierte Ware��

Der 6. Zivilsenat des OLG Schleswig hat die Entscheidung des LG Kiel im Berufungsverfahren aufgehoben. Demnach ist der Begriff �klimaneutral� eindeutig bestimmt und muss nicht n�her erl�utert werden. Ein wettbewerbsverzerrendes �Greenwashing� hat das Gericht bei seinem Begriffsverst�ndnis also nicht gesehen. Die weiteren tragenden Erw�gungen des Senats:
  • Begriff �klimaneutral� eindeutig: Die Aussage des umstrittenen Begriffs ist eindeutig. Dem Senat zufolge hat er die Bedeutung, dass die CO�-Bilanz der beworbenen Ware ausgeglichen ist. Der Begriff ist also nicht so zu verstehen, dass die ausgeglichene Bilanz ausschlie�lich� durch die komplette Vermeidung von Emissionen bei der Herstellung erreicht wird.
  • Hinweis auf DIN-Normen: Seine Auffassung �begr�ndet der Senat vor allem mit Hinweisen auf DIN Normen. Demnach w�rde sich auch der Begriff �CO2-neutral� auf Produkte beziehen, bei dem der sogenannte CO2-Fu�abdruck entweder null ist oder ausgeglichen wurde (DIN EN ISO S. 47 Ziff. 7.17.3.1). Dieses Verst�ndnis setzt der Senat mit dem Verst�ndnis des Begriff �klimaneutral� gleich, so dass auch insoweit eine CO2-Bilanz mit einer Ber�cksichtigung von Kompensationen zu verstehen w�re.
  • Begriffsverst�ndnis bei angesprochenen Verkehrskreisen etabliert: Im Weiteren ging der Senat davon aus, dass sich dieses Verst�ndnis auch bei den Verbrauchern, die an Umweltaussagen interessiert sind, etabliert hat.
  • Ausdr�cklicher Hinweis auf Unterst�tzung von Klimaschutzprojekten: Zudem so der Senat weiter, enthielten die streitgegenst�ndlichen M�llbeutel einen deutlichen Hinweis darauf, dass zur Herstellung der Klimaneutralit�t auch Klimaschutzprojekte unterst�tzt werden. Damit, so der Senat weiter, sind keine weiteren Hinweise zu Art und Umfang der Kompensationsma�nahmen erforderlich.
Quelle: Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 30.6.2022 � 6 U 46/21
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Vorhaben umweltgerecht planen und umsetzen

Umweltrecht in der Praxis


Dass neue Werk erl�utert das Umweltrecht speziell f�r die Vorhabenpraxis.�Gut verst�ndlich und mit zahlreichen Abbildungen, Beispielen und Checklisten�bietet es Vorhabentr�gern, Planungs-, Ingenieurb�ros, Umweltgutachtern und sonstigen Praktikern konkrete Unterst�tzung bei der Planung und Umsetzung umweltrelevanter Vorhaben an.

Vorhabenrelevante Umweltanforderungen k�nnen erkannt, die Verzahnungen der unterschiedlichen Bereiche des Umweltrechts verstanden und dadurch eigene, rechtssichere L�sungsstrategien entwickelt werden.�

Nach dem Frage-Antwort-Prinzip sind in die wichtigsten Themen drei Teilbereichen erl�utert:
  • Grundlagen des Umweltrechts:�Einf�hrung und�Umgang mit Umweltgesetzen, auch mit dem Umwelteuroparecht und Auffinden von Rechtstexten, Urteilen und Informationen�
  • Wiederkehrende Fragen der Vorhabenplanung und -zulassung:��ffentlichkeitsbeteiligung, Antragsunterlagen und Fachgutachten, Bestandsschutz, Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit sowie Rechtsschutz im Umweltrecht
  • Ausgew�hlte Bereiche des Umweltrechts:�Immissionsschutzrecht,� Gew�sserschutzrecht, UVP-Recht sowie Naturschutzrecht
Fazit: Eine wertvolle Arbeitshilfe auch f�r Nichtjuristen!

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� Verlagsprogramm�

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��Wettbewerbszentrale zur gesetzeskonformen Werbung mit der Aussage �Klimaneutralit�t�
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Welche Anforderungen sind an Werbeaussagen zu stellen, die Klimaneutralit�t versprechen? Die Zentrale zur Bek�mpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (Wettbewerbszentrale) hat als Selbstkontrollinstitution einige Beschwerden von Wettbewerbern erhalten und f�hrt aktuell mehrere Klageverfahren zur Kl�rung dieser Frage.�mehr �



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(ESV/bp)
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