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Kiefernrodung auf Tesla-Gelände  
18.02.2020

OVG Berlin-Brandenburg stoppt Waldrodung auf Tesla-Gelände

ESV-Redaktion Recht
OVG Berlin-Brandenburg: Rodungsstopp soll vorzeitige vollendete Tatsachen verhindern (Foto: focus finder / stock.adobe.com)
Der E-Autohersteller „Tesla“ darf auf dem von ihm kürzlich erwobenen Gelände vorerst keinen Baum mehr fällen. Das OVG Berlin-Brandenburg verhängte einen Rodungsstopp. Die Ausgangsinstanz hatte den Eilantrag der „Grünen Liga“, die den Rodungsstopp beantragt hatte, noch abgelehnt.

Obwohl das Unternehmen von Elon Musk f�r sein Bau Vorhaben noch keine Baugenehmigung hat, erteilte das Landesamt f�r Umwelt Brandenburg (LfU) eine vorzeitige Genehmigung f�r die Rodung der Kiefern. Rechtlich ist dies m�glich. Gegen diese Genehmigung legten allerdings gleich mehrere Umweltverb�nde Widerspr�che ein und versuchten mit Eilantr�gen die aufschiebende Wirkung ihrer Widerspr�che wiederherzustellen.

VG Frankfurt/Oder erlaubt vorzeitige Rodung

Zun�chst ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt/Oder lehnte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widerspr�che ab. Nach Meinung der Richter aus Frankfurt (Oder) war die Genehmigung der vorzeitigen Rodung rechtm��ig. Das Argument des VG: Die Beh�rde hat bei der Genehmigung die naturschutzrechtlichen Belange ordnungsgem�� bewertet. Nach dem Beschluss des VG vom 14.2.2020 k�nnten die Baumf�llarbeiten somit fortgesetzt werden.

Hintergrund
  • Tesla hatte die Baugenehmigung f�r die Giga-Factory im Januar 2020 beantragt. Erfahrungsgem�� dauert ein solches Verfahren etwa sechs bis sieben Monate. Bisher haben die Pl�ne von Tesla vier Wochen lang �ffentlich zur Ansicht ausgelegen. Beh�rden, Umweltverb�nde oder Anwohner k�nnen ihre Bedenken gegen die Baugenehmigung noch bis zum 5.3.2020 schriftlich einreichen.
  • Ab dem 18.3.2020 sollen die Bedenken dann��ffentlich er�rtert werden.
  • Damit �Tesla� noch 2020 mit dem Bau seines Werkes beginnen kann, m�ssen die B�ume bis zum Anfang der Vegetationsperiode gerodet sein. Dies w�re Anfang M�rz. Deshalb hatte das Unternehmen beantragt, die B�ume schon vor Erteilung einer Baugenehmigung f�llen zu lassen. Rechtlich ist dies m�glich.
  • Medienberichten zufolge will Tesla die gerodeten B�ume anderenorts wieder aufforsten und zwar auf einem Gel�nde, der dreifachen Gr��e des geplanten Fabrikgel�ndes.
  • Zudem will das Unternehmen etwa 400 Nistk�sten verteilen sowie Ameisennester und Reptilien umsiedeln.
  • Wirtschaftsminister J�rg Steinbach (SPD) zeigte sich am 17.2.2020 nach einer Meldung der S�ddeutschen Zeitung und weiteren Medienberichten zufolge davon �berzeugt, dass die Beh�rden einen guten Job gemacht h�tten. Dies w�rde das OVG bei seiner Entscheidung im Hauptsacheverfahren auch anerkennen. Ansonsten soll gepr�ft werden, ob der Wald auch nach Beginn der Vegetationsperiode gerodet werden kann.�

OVG-Berlin Brandenburg: Rodungsstopp notwendig, um effektiven Rechtsschutz zu gew�hren�

Anders die zweite Instanz: Nach der Entscheidung des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg darf �Tesla� nun vorerst keine Kiefer mehr f�llen�� und zwar�solange, bis �ber die Beschwerde gegen den Beschluss des VG Frankfurt/Oder eine Entscheidung gefallen. Dies begr�ndete der Senat im Wesentlichen wie folgt:�
  • Keine vollendeten Tatsachen:�Die Rodungsarbeiten sind bereits weit fortgeschritten und k�nnten in drei Tagen benndet ein. Damit war der Rodungsstopp notwendig, um einen effektiven Rechtsschutzes zu gew�hren. Der Senat wollte somit die Schaffung von vorzeitigen vollendeten Tatsachen unterbinden.
  • Rechtsschutzbegehren der Umweltverb�nde nicht aussichtlos: Zudem meinte das OVG, dass das Rechtsschutzbegehren der Gr�nen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos w�re.
Auch Tesla selbst schlie�t Verz�gerungen nicht mehr aus. Medienberichten zufolge geht das Unternehmen von etaigen Versp�tungen bei den erfordelichen Genehmigungen aus. Danach hat es Tesla�in Deutschland mit �komplexen Umwelt-, Produktions-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen� zu tun, was sich auch negativ auf die Gesch�ftsberichte auwirken k�nne.�

Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.2.2020 zum Beschluss vom 15.2.2020 � OVG 11 S 8.20

Update� 21.02.2020
Kehrtwende des OVG-Berlin-Brandenburg: Rodungsarbeiten auf Tesla-Gel�nde d�rfen fortgesetzt werden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 20.2.2020 die Eilantr�ge, die unter anderem die Gr�ne Liga Brandenburg gegen die vorzeitige Waldrodung auf dem Tesla-Gel�nde gestellt hat, zur�ckgewiesen. Tesla darf damit die Rodung des Waldes fortsetzen. mehr �


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Auch interessant 18.02.2020
Warum das OVG Berlin-Brandenburg die Waldrodung auf dem Tesla-Gel�nde vorl�ufig gestoppt hat
Zurzeit darf auf dem Tesla-Gel�nde in Gr�nheide kein Baum mehr gef�llt werden. Den Rodungsstopp hat das OVG Berlin-Brandenburg angeordnet. Vorher hatte die Ausgangsinstanz einen Eilantrag der �Gr�nen Liga� auf Stopp der Rodungen abgelehnt. Endg�ltig entschieden ist damit aber noch nichts. mehr �

(ESV/bp)
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