Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 10. Dezember 2007, GVOBl. Schl.-H. S. 485, geändert am 25. April 2009, GVOBl. Schl.-H. S. 222
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Ziel und Schutzzweck des Gesetzes
§ 2 Rauchverbot
§ 3 Hinweispflicht
§ 4 Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbotes
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
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