Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 26. Juni 2000, BGBl. I S. 932, zuletzt ge
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 96/59/EG des Rates vom 16. September 1996 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (ABl. EG Nr. L 243 S. 31) sowie der Richtlinie 99/51 /EG der Kommission vom 26. Mai 1999 zur fünften Anpassung des Anhangs I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Zinn, PCP und Cadmium) an den technischen Fortschritt (ABl. EG Nr. L 142 S. 22).
Die Bundesregierung verordnet auf Grund
- des
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