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Vorschrift progres.nrw – Modulschulenrichtlinie

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen“ (progres.nrw – Modulschulenrichtlinie)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 16. Oktober 2025 (MB.NRW 2025 Nr. 130)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1748967

1 Förderziel, Zuwendungszweck

1.1 Rechtsgrundlagen

1.2 Rechtsanspruch

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Förderfähige Gebäude

2.2 Fördergegenstände

2.2.1 Nicht-investive Vorhaben

2.2.1.1 Planungsleistungen zur Umsetzung investiver Vorhaben

2.2.2 Investive Vorhaben: Umsetzung eines Ersatzbaus im Standard Effizienzgebäude 40

3 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Fördervoraussetzungen

4.2 Bautechnische und städtebauliche Anforderungen

4.3 Vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen

4.4 Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

5 Art, Umfang und Höhe der Förderung

5.1 Zuwendungsart

5.2 Finanzierungsart

5.3 Form der Zuwendung

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben

5.4.1 Nicht-investive Vorhaben

5.4.2 Investive Vorhaben

5.5 Höhe der Zuwendungen

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Zweckbindung

6.2 Vergabedokumentation

7 EU-Beihilferecht

8 Verfahren

8.1 Antragsverfahren

8.1.1 Antragstellung

8.1.2 Weitere Antragsunterlagen

8.2 Bewilligungsverfahren

9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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