Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Mrz 2019 (GMBl 2019, S. 253), zuletzt gendert durch die Bekanntmachung vom 02.09.2025 (GMBl 2025, S. 683)
Gem 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium fr Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss fr Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel fr Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1201 Teil 4
Die TRBS 1201 Teil 4 "Prfung von berwachungsbedrftigen Anlagen - Prfung von Aufzugsanlagen", Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1598 [Nr. 77] v. 20.11.2009, zuletzt gendert und ergnzt: GMBl 2013, S. 1154 [Nr. 57] v. 15.11.2013, wird wie folgt neu gefasst:
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