Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 15. Februar 2005, StAnz. S. 1229
Aufgrund der §§ 41 Satz 1 und 58 Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14. August 1969, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621) wird folgende vom Berufsbildungsausschuss beim Regierungspräsidium Darmstadt am 6. Oktober 2004 beschlossene Prüfungsordnung erlassen:
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