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Vorschrift Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen

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Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 32 – LAGA PN 98 – Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen (LAGA-Mitteilung 32)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom Mai 2019

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1313171

Die LAGA PN 98 wurde von der Adhoc-AG "Analysenmethoden" erarbeitet. Die Kenntnisnahme durch die ACK erfolgte mit UMK-Umlaufverfahren 11/2002. Gleichzeitig wurde die Anwendung der Richtlinie in den Ländern empfohlen. 2019 wurden die Bezüge der Richtlinie von dem LAGA-Forum Abfall-Untersuchung an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Kontaktadresse: Vorsitz der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) (veröffentlicht unter URL http://www.laga-online.de)

1. Vorbemerkung und Zielsetzung

2. Anwendungsbereich

3. Probenahme von festen Abfällen und abgelagerten Materialien

3.1 Grundlagen

3.2 Repräsentativität der Probenahme

4. Probenahmestrategie

4.1 "Hot-Spot"-Beprobung

4.2 Allgemeine Abfallbeprobung / Charakterisierung von Grundgesamtheiten

5. Probenahmeplan

6. Durchführung der Probenahme

6.1 Prüfung auf Homogenität / Inhomogenität / Heterogenität

6.2 Volumen/ Massenbestimmung

6.3 Ermittlung der Größtkomponente

6.4 Mindestanzahl an Einzel-, Misch, Sammel- und Laborproben

6.5 Mindestgröße der Einzelproben

7. Vorbereitung der Misch/ Sammelprobe zur Laborprobe

7.1 Mindestvolumen der Laborprobe

7.2 Fraktionierendes Schaufeln

7.3 Verjüngung durch Aufkegeln und Vierteln mittels Probenkreuz

7.4 Riffelteiler / Rotationsteiler

8. Konservierung, Kennzeichnung, Verpackung, Transport

9. Beispiele für Probenahmeverfahren

9.1 Probenahme aus ruhenden Abfällen (Haufwerksbeprobung)

9.1.1 Beprobung von Haufwerken

a. Entnahme aus bereits aufgeschütteten Haufwerken mittels Anlegen von Schürfschlitzen

b. Probenahme mittels Bohrstockbeprobung, Probenstecher, Probenahmespeer, Schneckenbohrer

c. Öffnen der Haufwerke mittels Großgeräten (Bagger, Radlader)

9.1.2 Probenahme nach Ausbreitung der Haufwerke / Mieten

9.1.3 Entnahme von Einzelproben direkt von Baggerschaufel, Greifer, Radlader

9.2 Probenahme aus bewegten Abfällen

9.2.1 Probenahme aus kontinuierlich fallendem Abfallstrom

9.2.2 Probenahme aus diskontinuierlich fallendem Abfallstrom

9.2.3 Probenahme von stillgelegten Fördereinrichtungen

9.2.4 Probenahme vom laufenden Band

9.3 Probenahme aus Transportfahrzeugen und verpackten Materialien

9.3.1 Probenahme aus LKW, Eisenbahnwaggon, Lastenkahn / Schute

9.3.2 Probenahme aus Big Bag, Fass, Trommel, Gebinde

Anhang A
Normative Verweise

Anhang B
Begriffe und Definitionen

Anhang C
Probenahmeprotokoll

Anhang C1
Musterformular: Probenahmeprotokoll

Anhang D
Geräte zur Probenentnahme
(in Anlehnung an DIN EN 932-1, Nov.1996)

Erläuterungen

Anhang E
(informativ)
Problematik zur Repräsentativität der Probenahme

Anhang F
(informativ)
Bestimmung der Streuung bei der Probenahme

Anhang G
(informativ)
Bestimmung der Mindestanzahl von Einzelproben je Mischprobe und der Mindestanzahl von Mischproben je Prüfgut

1. Motivation

2. Statistisches Modell

2.1. Allgemeines

2.2 Anzahl der Einzelproben je Mischprobe für eine Basisgröße V0

2.3 Anzahl der Einzelproben je Mischprobe für ein aktuelles Haufwerk der Größe V1

2.4 Anzahl der Mischproben für eine Basisgröße des Haufwerkes

2.5 Anzahl der Mischproben für ein aktuelles Haufwerk

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