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Vorschrift Richtlinie  für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen

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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 21. Dezember 2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1609639

1 Präambel

2 Rechtsgrundlagen

3 Begriffsbestimmungen

4 Förderziel und Förderzweck

5 Gegenstand der Förderung

5.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

5.2 Anlagentechnik (außer Heizung)

5.3 Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

5.4 Heizungsoptimierung

5.5 Fachplanung und Baubegleitung

6 Förderempfänger

6.1 Antragsberechtigte

6.2 Nicht antragsberechtigt

7 Besondere Fördervoraussetzungen

7.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen

7.2 Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

7.3 Anwendungsbereich des Ordnungsrechts

7.4 Technische Mindestanforderungen

8 Art und Umfang der Förderung, Höhe der Förderung

8.1 Art der Förderung

8.2 Förderfähige Ausgaben

8.3 Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben

8.3.1 Höchstgrenzen bei Wohngebäuden (WG)

8.3.2 Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG)

8.4 Fördersätze des Investitionszuschusses

8.4.1 Fördersätze Einzelmaßnahme

8.4.2 Bonus für die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus)

8.4.3 Effizienz-Bonus

8.4.4 Klimageschwindigkeits-Bonus

8.4.5 Einkommens-Bonus

8.4.6 Emissionsminderungs-Zuschlag

8.4.7 Fördersatz Fachplanung und Baubegleitung

8.5 Kreditbedingungen

8.5.1 Kreditbetrag

8.5.2 Zinssatz

8.6 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen

9 Verfahren

9.1 Zuständigkeit; Informationen, Merkblätter, Öffentlichkeitsarbeit

9.2 Antragstellung, Umsetzung eines iSFP

9.2.1 Antragstellung Investitionszuschüsse

9.2.2 Antragstellung Kreditförderung

9.2.3 Antragstellung bei gemischt genutzten Gebäuden

9.2.4 Einbindung iSFP in die Antragstellung

9.2.5 Verzicht auf eine Zusage

9.3 Fachunternehmererklärung/Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

9.4 Zusage- und Bewilligungsverfahren sowie Bewilligungszeitraum

9.4.1 Zuschussförderung

9.4.2 Kreditförderung

9.5 Auszahlung, Nachweisführung

9.5.1 Zuschussförderung

9.5.2 Kreditförderung

9.6 Subventionserheblichkeit

9.7 Auskunfts- und Prüfungsrechte, Monitoring; Öffentlichkeitsarbeit

10 Geltungsdauer

Anlage
Technische Mindestanforderungen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM TMA)

1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

1.1 Dämmung der Gebäudehülle, Sanierung von Fenstern, Türen und Vorhangfassaden

1.1.1 Nachweise

1.2 Sommerlicher Wärmeschutz

1.2.1 Nachweise

1.2.2 Anforderungen

2 Anlagentechnik (außer Heizung)

2.1 Einbau, Austausch oder Optimierung raumluft- und klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung

2.1.1 Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen - Wohngebäude

2.1.2 Erstinstallation/Erneuerung von Lüftungsanlagen - Nichtwohngebäude

2.1.3 Austausch von Komponenten in bestehenden Lüftungsanlagen - Nichtwohngebäude

2.1.4 Nachweise Wohngebäude:

2.2 Wohngebäude: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes ("Efficiency Smart Home")

2.2.1 Nachweise

2.3 Nichtwohngebäude: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

2.3.1 Nachweise

2.4 Nichtwohngebäude: Kältetechnik zur Raumkühlung

2.4.1 Einbau einer energieeffizienten Kälteerzeugung

2.4.2 Nachweise

2.5 Nichtwohngebäude: energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme

2.5.1 Anforderungen

2.5.2 Nachweise

3 Anlagen zur Wärmeerzeugung

3.1 Übergreifende Technische Mindestanforderungen

3.2 Solarthermische Anlagen

3.2.1 Anforderungen

3.2.2 Qualitätssicherung

3.2.3 Nachweise

3.3 Biomasseheizungen

3.3.1 Nicht gefördert werden

3.3.2 Energieeffizienz

3.3.3 Emissionen

3.3.4 Nachweise

3.4 Elektrisch angetriebene Wärmepumpen

3.4.1 Unabhängige Prüfung/Zertifizierung

3.4.2 Energieeffizienz

3.4.3 Netzdienlichkeit

3.4.4 Kältemittel

3.4.5 Geräuschemissionen

3.4.6 Qualitätssicherung

3.4.7 Nachweise

3.5 Brennstoffzellenheizungen

3.5.1 Anforderungen

3.5.2 Nachweise

3.6 Wasserstofffähige Heizungsanlagen

3.6.1 Energieeffizienz

3.6.2 Nachweise

3.7 Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

3.7.1 Anforderungen

3.7.2 Nachweise

3.8 Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

3.8.1 Anforderungen

3.8.2 Nachweise

3.9 Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

3.9.1 Anforderungen

3.9.2 Nachweise

4 Heizungsoptimierung

4.1 Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz

4.2 Maßnahmen zur Emissionsminderung

4.3 Erforderliche und aufzubewahrende Nachweise

5 Leistungen des Energieeffizienz-Experten und des Fachunternehmers

5.1 Leistungen des Energieeffizienz-Experten

5.2 Leistungen des Fachunternehmers

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