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Vorschrift Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

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Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze "BEW"

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1534717

1 Präambel

2 Rechtsgrundlagen

3 Förderziel und Zuwendungszweck

4 Gegenstand der Förderung

4.1 Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien

4.1.1 Transformationspläne für Bestandswärmenetze

4.1.2 Machbarkeitsstudien für die Errichtung neuer Netze mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme

4.1.3 Planungsleistungen in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

4.2 Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung)

4.2.1 Bau neuer Netze mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme

4.2.2 Transformation von Bestandsnetzen

4.3 Modul 3: Einzelmaßnahmen

5 Zuwendungsempfänger

5.1 Antragsberechtigung

5.2 Ausschluss der Antragsberechtigung

6 Zuwendungsvoraussetzungen

6.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

6.2 Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln

7 Art und Umfang der Förderung, spezielle Zuwendungsvoraussetzungen

7.1 Art und Umfang der Förderung

7.1.1 Modul 1 (Transformationspläne und Machbarkeitsstudien)

7.1.2 Modul 2 (systemische Förderung für Neubau- und Bestandsnetze)

7.1.3 Modul 3: Einzelmaßnahmen

7.1.4 Betriebskostenförderung

7.2 Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen (Fördertatbestände)

7.2.1 Machbarkeitsstudien

7.2.2 Transformationspläne

7.2.3 Systemische Förderung

7.2.3.1 Mindestgrößen

7.2.3.2 Tiefe Geothermie

7.2.3.3 Solarthermische Anlagen

7.2.3.4 Biomasseanlagen

7.2.3.5 Wärmepumpen

7.2.3.6 Abwärme

7.2.3.7 Wärmespeicher

7.2.3.8 Steuerungs- und Regelungstechnik für Wärmenetzsysteme

7.2.3.9 Absenkung des Temperaturniveaus und Reduktion der Netzverluste

7.2.3.10 Wärmenetztrassen und Hausübergabestationen

7.2.4 Einzelmaßnahmenförderung (Easy Access)

7.2.4.1 Einzelmaßnahmen im Sinne des Abschnitts 4.3 sind

7.2.4.2 Gültigkeitsdauer für Einzelmaßnahmenförderung

7.2.4.3 Solarthermieanlagen

7.2.4.4 Wärmepumpen

7.2.4.5 Biomasseanlagen

7.2.4.6 Wärmespeicher

7.2.4.7 Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen

7.2.4.8 Wärmeübergabestationen

7.3 Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen

7.4 EU-Beihilferecht

8 Verfahren

8.1 Antragstellung, Vorhabenbeginn

8.2 Bewilligungsverfahren, Zuwendungsbescheid

8.3 Auszahlung/Verwendungsnachweis

8.4 Auskunfts- und Prüfungsrechte, Erfolgskontrolle, Monitoring

9 Geltungsdauer

9.1 Inkrafttreten und Laufzeit

9.2 Übergangsbestimmungen

9.3 Überarbeitung des Förderprogramms

Anhang 1
Liste zulässiger Brennstoffe (Biomasse) für Biomassefeuerungsanlagen

Anhang 2
Anforderungen für Contractoren als Antragsteller

Anhang 3
Mindestanforderungen an Transformationspläne

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