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Vorschrift Richtlinie über das  Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung

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  • Vom 29. September 2008 (ABl. L 267 S. 8), zuletzt geändert am 24. Januar 2019 (ABl. L 24 S. 27)

  • Vom 29. September 2008, ABl. L 267 S. 8, zuletzt geändert am 15. Mai 2014, ABl. L 189, S. 1, 27

  • Vom 29. September 2008, ABl. L 267 S. 8, geändert am 15. Dezember 2010, ABl. L 332, S. 40

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RICHTLINIE 2008/90/EG DES RATES vom 29. September 2008 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (2008/90/EG)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 29. September 2008 (ABl. L 267 S. 8), zuletzt geändert durch den DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/1933 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2022 (ABl. L 266 S. 19)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.359904

Präambel

KAPITEL 1 ANWENDUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN

Artikel 1 Anwendungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

KAPITEL 2 ANFORDERUNGEN AN VERMEHRUNGSMATERIAL UND PFLANZEN VON OBSTARTEN

Artikel 3 Inverkehrbringen: Allgemeine Anforderungen

Artikel 4 Spezifische Anforderungen an Gattung und Art

KAPITEL 3 ANFORDERUNGEN AN DIE VERSORGER

Artikel 5 Registrierung

Artikel 6 Spezifische Anforderungen

KAPITEL 4 IDENTITÄTSNACHWEIS UND ETIKETTIERUNG

Artikel 7 Identitätsnachweis

Artikel 8 Zusammensetzung der Partie und Identitätsnachweis

Artikel 9 Etikettierung

KAPITEL 5 BEFREIUNGEN

Artikel 10 Örtlicher Warenverkehr

Artikel 11 Vorübergehende Schwierigkeiten bei der Versorgung

KAPITEL 6 VERMEHRUNGSMATERIAL UND PFLANZEN VON OBSTARTEN AUS DRITTLÄNDERN

Artikel 12

KAPITEL 7 ÜBERPRÜFUNGSMASSNAHMEN

Artikel 13 Amtliche Prüfung

Artikel 14 Überwachung durch die Gemeinschaft

Artikel 15 Gemeinschaftliche Überprüfungen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16 Folgemaßnahmen seitens der Mitgliedstaaten

KAPITEL 8 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 17 Klausel über den freien Warenverkehr

Artikel 18 Änderungen und Anpassung der Anhänge

Artikel 19 Ausschuss

Artikel 20 Umsetzung

Artikel 21 Übergangsmaßnahmen

Artikel 22 Aufhebung

Artikel 23 Inkrafttreten

Artikel 24

ANHANG I

ANHANG II

ANHANG III

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