Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Saarland
Vom 27. Mai 1998 (Amtsbl. S. 638), zuletzt geändert durch Artikel 164 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629, 2663)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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