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Vorschrift Sächsische Düngerechtsverordnung

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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung düngerechtlicher Vorschriften (Sächsische Düngerechtsverordnung - SächsDüReVO)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 30. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 750)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1402175

Auf Grund des § 13 Absatz 2 und des § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 2 und 3 Nummer 1 und 3 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. 1 S. 1305), von denen § 13 Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 10 neu gefasst und § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 3 Satz 1, 2 und 3 Nummer 1 und 3 durch Artikel 1 Nummer 11 der Verordnung vom 28. April 2020 (BGBl. 1 S. 846) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Nummer 1 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. 1 S. 54, 136), der durch Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. 1 S. 1068) geändert worden ist und § 1 Absatz 1 Nummer 16 der Ermächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz vom 7. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 5), der durch die Verordnung vom 17. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 735) geändert worden ist, verordnet das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft:

§ 1 Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Düngeverordnung

§ 2 Zusätzliche abweichende Vorschriften nach § 13a Absatz 3 der Düngeverordnung

§ 3 Mitteilungspflicht nach § 13 Absatz 2 der Düngeverordnung

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 1 Absatz 1)

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