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Vorschrift Sicherstellung des Erhalts der Kühlmittelverlust-Störfallfestigkeit von Komponenten der Elektro- und Leittechnik in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Sicherstellung des Erhalts der Kühlmittelverlust-Störfallfestigkeit von Komponenten der Elektro- und Leittechnik in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke (KTA 3706)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 24. August 2000, BAnz Nr. 159a

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.866626

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Grundsätze zur betriebsbegleitenden Sicherstellung der KMV-Störfallfestigkeit

4 Erfassung der KMV-störfallfesten Komponenten

5 Ermittlung der betrieblichen Belastungen

6 Betriebsbegleitende Sicherstellung des Erhalts der KMV-Störfallfestigkeit

6.1 Allgemeine Anforderungen an die Nachweisführung

6.2 Ermittlung weiterer zulässiger Einsatzzeiten

6.2.1 Bestimmung des Zeitvorlaufs

6.2.2 Anforderungen an experimentelle Nachweisführungen

6.2.2.1 Allgemeines

6.2.2.2 Auswahl der Prüflinge

6.2.2.3 KEL-Ersatzprüfungen

6.2.2.4 KEL-Sonderprüfungen

6.2.2.5 Bewertung experimenteller Prüfergebnisse

6.2.3 Anforderungen an die analytische Nachweisführung

6.3 Anforderungen an den Austausch von Komponenten oder Bauteilen

7 Übertragung der Resultate betriebsbegleitender Nachweise

8 Verfolgung der Gültigkeitsdauer betriebsbegleitender Nachweise

Anhang Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

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