Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 8. Januar 2010v(GVBl. II S. 1), geändert durch Artikel 104 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9 S. 1, 40)
Auf Grund des § 14 Absatz 1 und des § 15 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vom 6. Juni 1997 (GVBl. I S. 40), von denen durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 175) § 14 Absatz 1 neu gefasst und § 15 eingefügt worden ist, verordnet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern:
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