Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 56)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091, 3102) treten gemäß Artikel 18 Absatz 2 desselben Gesetzes am 1. Juli 2023 in Kraft und sich textlich daher noch nicht umgesetzt.
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