Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 8. August 1994, GVBl. S. 956, geändert am 4. September 2002, GVBl. S. 303
Aufgrund des § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (ThAbfAG) vom 31. Juli 1991 (GVBl. S. 273) verordnet der Minister für Umwelt und Landesplanung im Einvernehmen mit dem Innenminister:
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