Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 10. August 2009 (GVBl. S. 745), zuletzt gendert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni 2021 (GVBl S. 274)
Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 5 der Thringer Bauordnung (ThrBO) in der Fassung vom 16. Mrz 2004 (GVBl. S. 349), gendert durch Gesetz vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 40), verordnet das Ministerium fr Bau, Landesentwicklung und Medien:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
