Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Thringen
Vom 8. Mrz 2000 (GVBl. S. 94), zuletzt gendert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 293)
Aufgrund des 25 Abs. 2 Satz 3, des 59 Abs. 2 und 3 Satz 1 und 2 sowie des 107 des Thringer Wassergesetzes (ThrWG) in der Fassung vom 4. Februar 1999 (GVBl. S. 114) verordnet das Ministerium fr Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
