Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 26. März 2010, GVBl. S. 126
Aufgrund des § 60 Abs. 3 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz:
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