Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 16. November 2000, GVBl. S. 372, geändert am 02. Mai 2002, GVBl. S. 203
Aufgrund des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 4, 6 und 7 sowie Satz 2 in Verbindung mit § 27 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (ThAbfAG) in der Fassung vom 15. Juni 1999 (GVBl. S. 385) verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, hinsichtlich des § 2 im Einvernehmen mit dem Innenministerium:
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