Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert am 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323, 341)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 3 Verfahren, entsprechende Geltung von Bundesrecht
§ 4 Zentrales Internetportal des Landes
§ 5 Zuständige Behörden, federführende Behörde bei Umweltverträglichkeitsprüfungen
§ 6 Zuständige Behörden für bestimmte Leitungsanlagen und andere Anlagen
§ 7 Übergangsbestimmungen
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 3, Abs. 4 Nr. 1 sowie § 3 Abs. 1 Satz 2)Liste der Vorhaben, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen (Liste "UVP-pflichtiger Vorhaben")
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 2)Liste der Pläne und Programme, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")
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