Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 26. März 1998, GVBl. S. 133, geändert am 04. September 2002, GVBl. S. 303
Aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (ThAbfAG) vom 31. Juli 1991 (GVBl. S. 273), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 1995 (GVBl. S. 363), verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Einvernehmen mit dem Innenministerium:
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