Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Saarland
Vom 15. Januar 2007 (Amtsbl. S. 154), gendert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I. S. 2629, 2641)
Aufgrund des 176 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 65 Nrn. 2, 4 und 5, des 66 Satz 1 Nrn. 1, 5, 6, 9 und 10, auch in Verbindung mit 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, 129, sowie des 68 Abs.l des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt gendert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) und weiter in Verbindung mit 1 Abs. 2 der Verordnung zur bertragung von Ermchtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundesberggesetz vom 10. Juni 1981 (Amtsblatt des Saarlandes S. 350) wird die Neufassung der Bergverordnung fr Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und fr die Gewinnung von Bodenschtzen durch Bohrungen (Tiefbohrverordnung - BVOT) in der fr das Saarland geltenden Fassung bekannt gemacht.
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