Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 20. September 2008 (GVOBl. M-V S. 376)
Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 20. Dezember 2004 (GVOBl. M-V S. 544) verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz:
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