Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 2002, BGBl. I S. 3654, geändert am 3. Juli 2009, BGBl, I S. 1723
Auf Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung vom 6. September 2002 (BGBl. I S. 3508) wird nachstehend der Wortlaut der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung in der seit dem 11. September 2002 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund
zu 1. des § 11 Abs. 5 Nr. 1 und 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1591),
zu 2. des § 11 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Umweltauditgesetzes vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1591),
zu 3. des § 11 Abs. 5 Nr. 1 und 2 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490).
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: