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Vorschrift Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe – Teil 2: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei Störfällen

Aktuelle Fassung

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses – Überwachung der Ableitung gasförmiger und an Schwebstoffen gebundener radioaktiver Stoffe – Teil 2: Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe mit der Kaminfortluft bei Störfällen (KTA 1503.2)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1177556

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Messobjekte und Messverfahren

3.1 Allgemeine Anforderungen

3.2 Radioaktive Edelgase

3.2.1 Störfallübersichtsanzeige

3.2.1.1 Kontinuierliche Messung

3.2.1.2 Nuklidspezifische Messung

3.2.2 Weitbereichsanzeige

3.2.2.1 Kontinuierliche Messung

3.2.2.2 Nuklidspezifische Messung

3.3 An Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe und radioaktives gasförmiges Jod

3.3.1 Kontinuierliche Messung

3.3.1.1 Allgemeines

3.3.1.2 Störfallübersichtsanzeige

3.3.1.3 Weitbereichsanzeige

3.3.2 Nuklidspezifische Messung

4 Probenentnahme

4.1 Strahlenschutz und Probenentnahmeorte

4.2 Probenentnahmeeinrichtungen und -verfahren

5 Ausführung der Überwachungseinrichtungen

5.1 Auslegung und Unterbringung

5.1.1 Allgemeine Anforderungen

5.1.2 Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen

5.2 Statistische Sicherheit und Nachweisgrenze

5.3 Messwertanzeige und Aufzeichnung für festinstallierte Messeinrichtungen

5.4 Prüfbarkeit

6 Instandhaltung der Überwachungseinrichtungen

6.1 Wartung und Instandsetzung

6.1.1 Durchführung

6.1.2 Dokumentation

6.2 Prüfungen für festinstallierte Messeinrichtungen

6.2.1 Erstmalige Prüfungen

6.2.1.1 Nachweis der Eignung

6.2.1.2 Kalibrierung und Überprüfung der Kalibrierung

6.2.1.3 Werksprüfung

6.2.1.4 Inbetriebsetzungsprüfung

6.2.2 Wiederkehrende Prüfungen

6.2.2.1 Allgemeines

6.2.2.2 Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen

6.2.2.3 Prüfung nach einer Instandsetzung

6.2.3 Beseitigung von Mängeln

6.3 Prüfung für nicht festinstallierte Messeinrichtungen

7 Dokumentation der Messergebnisse

7.1 Fließschema

7.2 Umfang der Dokumentation

Anhang
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

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