Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 4. Januar 1977 (MABl. S. 44) wird mit Wirkung vom 1.
Januar 1996 aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:
Nach den §§ 12 und 14 des Gesetzes über Umweltstatistiken vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530) sind jährlich Statistiken
über Unfälle beim Umgang und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe zu erstellen. Zum Vollzug dieser Bestimmungen
wird angeordnet:
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