Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 21. Oktober 2009 (ABl. L 309 S. 1), zuletzt geändert am 20. Juni 2019 (ABl. L 231 S. 1, 23), ber. 18. Februar 2020 (ABl. L 45 S. 81)
Änderung durch Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1381 vom 20. Juni 2019 (ABl. L 231 S. 1) tritt gem. Artikel 11 derselben Vorschrift am 26. September 2019 in Kraft, Geltungsbeginn 27. März 2021 und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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